Startseite - Abrechnung nach Kündigung eines Pauschalpreisvertrags: So sichern Bauunternehmen ihren Werklohn

Abrechnung nach Kündigung eines Pauschalpreisvertrags: So sichern Bauunternehmen ihren Werklohn

Warum die richtige Abrechnung nach Vertragskündigung entscheidend ist Wir liefern Informationen zu den Themen Schlussrechnung, Pauschalvertrag & Kündigung. Ein häufiger Streitpunkt im privaten Baurecht: Ein Werkvertrag mit Pauschalpreis gerät im Laufe des Projekts ins Wanken. Ursachen sind häufig Leistungsstörungen, Uneinigkeit über Nachträge oder nicht beglichene Abschlagsrechnungen. Schließlich folgt die Kündigung – entweder durch den Auftraggeber ... Weiterlesen

Kategorie:

Warum die richtige Abrechnung nach Vertragskündigung entscheidend ist

Wir liefern Informationen zu den Themen Schlussrechnung, Pauschalvertrag & Kündigung. Ein häufiger Streitpunkt im privaten Baurecht: Ein Werkvertrag mit Pauschalpreis gerät im Laufe des Projekts ins Wanken. Ursachen sind häufig Leistungsstörungen, Uneinigkeit über Nachträge oder nicht beglichene Abschlagsrechnungen. Schließlich folgt die Kündigung – entweder durch den Auftraggeber oder den Auftragnehmer. Doch was viele Unternehmer unterschätzen: Gerade nach der Kündigung entscheidet eine korrekte und prüfbare Abrechnung über den Erfolg bei der Durchsetzung des Werklohnanspruchs.

In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, wie Sie als Bauunternehmer nach der Kündigung eines Pauschalpreisvertrags rechtssicher abrechnen – inklusive eines kostenlosen Excel-Tools, das Ihre Arbeit enorm erleichtert, und einer praxisnahen Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Praxisfall aus unserer Kanzlei: Gekündigter Tiefbauvertrag über 3,2 Millionen Euro

Unsere Kanzlei alpha Rechtsanwälte wurde von einem langjährig erfahrenen Tiefbauunternehmen beauftragt. Der Unternehmer hatte einen Detail-Pauschalvertrag mit einem Volumen von rund 3,2 Millionen Euro abgeschlossen. Gegenstand des Vertrags waren umfangreiche Erdbau- und Tiefbauarbeiten auf einem großflächigen Areal.

Im Verlauf der Bauarbeiten kam es zu erheblichen Meinungsverschiedenheiten mit dem Auftraggeber – einem der größten Baukonzerne Deutschlands. Dieser begann, Fristen zu setzen, drohte mit Kündigung und verweigerte die Prüfung eingereichter Nachträge. Auch fällige Abschlagszahlungen blieben aus. Die wirtschaftliche Lage des Bauunternehmers geriet zunehmend unter Druck.

Nach unserer Mandatierung analysierten wir die Lage und rieten erst einmal zur Forderung einer Bauhandwerkersicherheit gemäß § 650f BGB (muss man auch richtig machen – wir verraten Ihnen hier, wie Sie fehlerfrei damit umgehen). Als der Auftraggeber diese Frist verstreichen ließ, war der Weg frei für eine berechtigte Kündigung durch den Auftragnehmer.

Damit stellte sich die zentrale Frage: Wie wird die Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen richtig ermittelt und eine richtige Schlussrechnung erstellt?

So gehen Sie als Unternehmer strategisch und rechtssicher vor

In Situationen wie dieser ist es entscheidend, nicht vorschnell zu handeln, sondern planvoll und strategisch vorzugehen. Zwei Schritte sind dabei unerlässlich:

  1. Leistungsstand dokumentieren: Erfassen Sie umfassend den tatsächlichen Ausführungsstand zum Zeitpunkt der Kündigung – idealerweise mit Aufmaßen, Fotos, Bautagebüchern und ggf. Zeugen.
  2. Spiegelbildlich abrechnen: Stellen Sie die erbrachten Leistungen systematisch anhand des ursprünglichen Leistungsverzeichnisses dar.

Diese Vorgehensweise schafft Transparenz und ermöglicht eine rechtssichere Grundlage für Ihre Werklohnforderung.

Kündigung und Vergütungsanspruch: Die rechtlichen Grundlagen nach § 648 BGB

Die Möglichkeit der Kündigung durch den Auftraggeber ist gesetzlich geregelt in § 648 BGB. Danach kann der Bauherr den Bauvertrag jederzeit kündigen. Der Unternehmer hat in diesem Fall jedoch weiterhin Anspruch auf Vergütung – allerdings nur für den Teil der Leistung, den er bereits erbracht hat. Für den nicht ausgeführten Teil des Pauschalvertrages kann er pauschal 5 % der entfallenden Vergütung in seiner Schlussrechnung geltend machen.

Wichtige Vorschriften im Überblick:

  • § 648 BGB: Kündigung durch den Besteller
  • § 650f BGB: Anspruch des Unternehmers auf Bauhandwerkersicherheit

Der Gesetzgeber räumt dem Unternehmer also durchaus Schutzrechte ein. Doch diese wirken nur, wenn die Abrechnung den formalen und inhaltlichen Anforderungen genügt.

Wie Sie korrekt abrechnen: Formel, Nachweise und typische Fallstricke

Nach einer Kündigung eines Pauschalpreisvertrags ist die zentrale Formel zur Ermittlung der Vergütung wie folgt:

Vergütung = Pauschalpreis × (Wert der erbrachten Leistung / Wert der Gesamtleistung)

Die Verantwortung für eine prüfbare Darstellung liegt beim Unternehmer. Es reicht nicht aus, pauschale Aussagen zum Baufortschritt zu machen. Vielmehr ist eine systematische Aufbereitung nach LV-Positionen erforderlich.

Wichtig: Auch wenn keine Original-Kalkulation mehr vorhanden ist, darf die Kalkulation nachträglich rekonstruiert werden – dies hat der BGH ausdrücklich bestätigt (Beschluss vom 18.12.2019 – VII ZR 96/19).

Was bedeutet spiegelbildliche Abrechnung konkret?

Die sogenannte spiegelbildliche Darstellung bei einer Kündigung des Pauschalvertrags meint, dass jede einzelne Position des ursprünglichen Leistungsverzeichnisses (LV) in der Schlussrechnung aufgelistet und ihr Ausführungsstand zum Zeitpunkt der Kündigung bewertet wird.

Ziel ist, dass ein der Auftraggeber, aber auch Dritte – etwa ein Sachverständiger oder Richter – die Abrechnung vollständig nachvollziehen kann.

Beispielhafte Abrechnungstabelle:

Unser Tipp: Beginnen Sie mit der Dokumentation nicht erst im Streitfall. Eine konsequente Leistungsdokumentation während des Bauablaufs schafft im Fall der Fälle eine belastbare Beweisbasis.

Unser Extra-Service: Kostenloses Excel-Tool für die spiegelbildliche Abrechnung

Damit Sie Ihre Abrechnung effizient, sicher und strukturiert erstellen können, bieten wir Ihnen ein Excel-Tool zur Abrechnung gekündigter Pauschalverträge an. Es wurde in Zusammenarbeit mit erfahrenen Bauunternehmern entwickelt und hat sich bereits in der Praxis bewährt.

Das Tool:

  • bildet Ihr Leistungsverzeichnis vollständig ab,
  • erlaubt die Eingabe des Leistungsstandes je Position,
  • berechnet automatisch die anteilige Vergütung,
  • grenzt klar zwischen erbrachter und nicht erbrachter Leistung,
  • enthält Summenfelder, Rundungslogik und Druckansicht für prüfbare Einreichungen.

🔽 Jetzt kostenlos herunterladen:

Excel-Tool zur Abrechnung gekündigter Pauschalverträge – Download

📄 Anleitung zur Nutzung des Tools:

Schritt-für-Schritt: So nutzen Sie das Excel-Tool richtig

Was die Gerichte fordern – und wie Sie es richtig machen

Gerichte verlangen vor allem eines: Nachvollziehbarkeit. Eine strukturierte, prüffähige Abrechnung entscheidet häufig darüber, ob der Werklohn zugesprochen wird – oder nicht. Pauschale Forderungen ohne klare Berechnungsgrundlage werden regelmäßig zurückgewiesen. Gerade bei gekündigten Pauschalverträgen ist es entscheidend, zwischen erbrachten und nicht erbrachten Leistungen sauber zu differenzieren und die Abrechnung spiegelbildlich zur ursprünglichen Kalkulation darzustellen.

Dabei ist es unerheblich, ob die ursprüngliche Kalkulation detailliert eingereicht wurde – entscheidend ist, dass die Abrechnung die Kalkulationsgrundlagen schlüssig nachvollziehbar macht. Wer dies versäumt, riskiert nicht nur erhebliche Abzüge, sondern auch eine vollständige Klageabweisung.

Nutzen Sie daher unser Excel-Tool, das exakt auf die Anforderungen der Rechtsprechung abgestimmt ist: Es trennt automatisch erbrachte von nicht erbrachten Leistungen, ordnet Positionen sachgerecht zu und erstellt eine prüffähige Schlussrechnung – so wie es die Gerichte fordern.

Beispielhafte Rechtsprechung:

  • OLG München, Urteil vom 02.04.2019 – 9 U 1683/18 Bau:
    Eine spiegelbildliche Darstellung der Schlussrechnung auf Basis des Pauschalvertrags ist zwingend erforderlich.
  • BGH, Beschluss vom 18.12.2019 – VII ZR 96/19:
    Eine nachträgliche Kalkulation ist zulässig – vorausgesetzt, sie ist prüfbar, vollständig und nachvollziehbar.

Vermeiden Sie pauschale Aussagen wie „Teilleistung erbracht“ oder „90 % fertiggestellt“. Ersetzen Sie solche Formulierungen durch konkrete Mengenangaben, Leistungspositionen und dokumentierte Baufortschritte. Je klarer Ihre Schlussrechnung strukturiert ist, desto größer die Chancen, dass sie im Streitfall vor Gericht Bestand hat.

Wir empfehlen hierzu auch den Beitrag unserer arge bau- und immobilienrecht zum Thema.

Fazit: Werklohn sichern – mit Struktur, Technik und juristischem Know-how

Wenn ein Pauschalpreisvertrag gekündigt wird, endet das Bauvorhaben – aber nicht die vertraglichen Ansprüche. Die Erfahrung zeigt: Wer als Bauunternehmer sauber dokumentiert, strukturiert abrechnet und rechtlich fundiert argumentiert, hat die besten Karten.

Unsere Empfehlungen im Überblick:

  1. Dokumentieren Sie den Leistungsstand – vollständig und belegbar
  2. Bereiten Sie das Leistungsverzeichnis auf – spiegelbildlich und systematisch
  3. Nutzen Sie unser Excel-Tool – effizient und prüfbar
  4. Lassen Sie Ihre Abrechnung prüfen, bevor Sie in die Konfrontation gehen

Die Kanzlei alpha Rechtsanwälte Fachanwälte PartG mbB ist auf privates und öffentliches Baurecht spezialisiert. Wir unterstützen Bauunternehmen, Handwerksbetriebe und Projektentwickler bundesweit bei der Abrechnung gekündigter Bauverträge.

Autor: Martin Straube ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht bei alpha Rechtsanwälte.

Kontaktieren Sie uns gerne für eine fundierte Beratung.

📞 Wir helfen Ihnen weiter: 03621429030

Direkter Kontakt – schnell & einfach!