Ihr verlässlicher Partner im Arbeitsrecht
In allen Phasen eines Arbeitsverhältnisses kann es zu Konflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern kommen. Dabei sind die Themen grundsätzlich für beide Seiten gleich – auch wenn die Perspektiven naturgemäß unterschiedlich sind.
Und doch vertreten wir im Individualarbeitsrecht und im kollektiven Arbeitsrecht bewusst Arbeitgeber und Arbeitnehmer, nie jedoch beide Seiten im gleichen Fall.
Weil wir beide „Seiten der Medaille“ aus unserer anwaltlichen Arbeit kennen, sind wir in der Lage, in jedem einzelnen Mandat das jeweils bestmögliche Ergebnis für unseren Mandanten zu erzielen.
Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Arbeitsrecht ist für Arbeitgeber oft eine anhaltende Herausforderung. Deswegen unterstützen wir Arbeitgeber in allen Phasen eines Arbeitsverhältnisses im Individualarbeitsrecht und in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen u. a. in den folgenden Bereichen.
Arbeitsverträge
Muster-Arbeitsverträge müssen anderen Anforderungen als individuell verhandelte Arbeitsverträge für bestimmte (herausgehobene) Positionen gerecht werden. Deswegen gilt es, beim Erstellen von Arbeitsverträgen exakt zu arbeiten, um individuelle Anforderungen in passende Verträge umzusetzen.
Sie benötigen neue Vertragsmuster, wollen Arbeitsvertrags-Vorlagen prüfen lassen oder haben Fragen zum digitalen Arbeitsvertrag? Kontaktieren Sie uns!
Im Arbeitsverhältnis
Gerade im laufenden Arbeitsverhältnis ist für Arbeitgeber arbeitsrechtlich vieles zu beachten, z. B. im Zusammenhang mit
- Lohn & Gehalt (Überstunden, Boni etc.),
- Arbeitszeit & Homeoffice-Regelungen,
- Urlaubsansprüchen & Urlaubsabgeltung,
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall/BEM/Gesundheitsmanagement,
- Elternzeit & Elterngeld
- Teilzeitanspruch (u. a. Pflegeteilzeit etc.),
- Befristung/Anschlussbefristung sowie
- Mitbestimmung/Beteiligung des Betriebsrats.
Sind Sie auf der Suche nach anwaltlicher Unterstützung zu einem dieser Themen – in einem Konflikt oder allgemein? Sprechen Sie uns gerne an!
Kündigung und Aufhebung Arbeitsvertrag
Vor allem die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sorgt häufig für Konflikte, die nicht selten vor dem Arbeitsgericht enden, z. B. im Zusammenhang mit
- Abmahnung,
- ordentlicher Kündigung (personenbedingt, verhaltensbedingt, betriebsbedingt),
- fristloser Kündigung/außerordentlicher Kündigung,
- Massenentlassungen,
- Kündigungsschutzklagen/Änderungskündigungsschutzklagen sowie
- Aufhebungsvertrag und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses.
Benötigen Sie anwaltlichen Rat oder Unterstützung – außergerichtlich oder vor Gericht – zu einem dieser Themen? Sprechen Sie uns gerne an!
Betriebsübergang
Betriebsübergänge sind arbeitsrechtlich komplex und mit einigen arbeitsrechtlichen Risiken verbunden. Steht ein Betriebsübergang an bzw. ist geplant, sind u. a. folgende Themen zu bedenken:
- Informationspflicht des Arbeitgebers,
- Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer,
- Kündigungsschutz/Verbot betriebsbedingter Kündigungen sowie
- Mitbestimmung durch den Betriebsrat.
Benötigen Sie anwaltlichen Rat oder Unterstützung in diesem Kontext? Sprechen Sie uns gerne an!
Inhouse-Schulungen für Unternehmen
Neben „klassischer“ anwaltlicher Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht bieten wir Unternehmen an, ihr Team bzw. ihre Führungskräfte in arbeitsrechtlichen Fragen „inhouse“ zu schulen, z. B. zu folgenden Themen:
- „Abmahnung und Kündigung in der Praxis“,
- „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im Überblick“ oder
- „Vertragsrecht für Nichtjuristen“.
Ihr Thema ist nicht dabei? Sprechen Sie uns gerne an, ob wir Sie mit Ihrem Wunschthema unterstützen können!
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Das Arbeitsrecht in Deutschland sorgt für umfassenden Schutz von Arbeitnehmern, wenn es zu Konflikten mit dem Arbeitgeber kommt.
In solchen Situationen unterstützen wir Sie als Arbeitnehmer in allen Phasen eines Arbeitsverhältnisses – außergerichtlich und vor Gericht – u. a. zu den folgenden Themen.
Im Arbeitsverhältnis
Im laufenden Arbeitsverhältnis kann es immer wieder zu Konflikten mit dem Arbeitgeber kommen. Das gilt vor allem in Hinblick auf Pflichten des Arbeitgebers bzw. Rechte, die man als Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber hat, z. B. im Zusammenhang mit
- Arbeitszeit,
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall/BEM,
- Lohn & Gehalt (Überstunden, Boni etc.),
- Homeoffice-Regelungen,
- Urlaubsansprüchen/Urlaubsabgeltung,
- Elternzeit & Elterngeld,
- Anspruch auf „Teilzeit“ (u. a. Pflegeteilzeit etc.) / Rückkehr in „Vollzeit“ sowie
- Befristung bzw. Anschlussbefristung.
Sie haben Fragen zu einem dieser Themen? Sie wollen einen Anspruch gegen Ihren Arbeitgeber durchsetzen? Sprechen Sie uns direkt an!
(Fristlose) Kündigung
Hat der Arbeitgeber eine (fristlose) Kündigung ausgesprochen, gilt es, zeitnah aktiv zu werden. Denn nicht jede Arbeitgeberkündigung ist rechtswirksam – nicht jede Arbeitgeberkündigung beendet ein Arbeitsverhältnis: Die Kündigung eines Arbeitsvertrages muss in der Regel bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen, um wirksam zu sein.
Ob das der Fall ist, kann man mit einer Kündigungsschutzklage vom Arbeitsgericht überprüfen lassen. Dafür gilt allerdings eine sehr kurze Klagefrist von nur 3 Wochen nach Zugang der Kündigung!
Das Arbeitsgericht prüft dann, ob die Kündigung des Arbeitgebers wirksam war, ob z. B.
- die Klagefrist für die Kündigungsschutzklage eingehalten wurde,
- eine Abmahnung notwendig war und ausgesprochen wurde,
- ein Kündigungsgrund notwendig war und vorlag (personenbedingte/verhaltensbedingte/betriebsbedingte Kündigung),
- die Formvorschriften für eine Kündigung eingehalten wurden etc.
Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen gekündigt? Wollen Sie gegen die Kündigung klagen? Sprechen Sie uns gerne an!
Aufhebung Arbeitsvertrag
Eine Alternative zu einer Kündigung (Arbeitgeberkündigung oder Eigenkündigung) ist ein Aufhebungsvertrag für den bestehenden Arbeitsvertrag.
Im Aufhebungsvertrag können Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich einigen,
- ob,
- wann und
- unter welchen Voraussetzungen
ein Arbeitsvertrag beendet werden soll.
Für Arbeitnehmer kann ein Aufhebungsvertrag vorteilhaft sein, v. a. wenn eine Abfindung darin vereinbart ist. Ein solcher Vertrag kann aber auch Nachteile mit sich bringen, sich z. B. steuerlich nachteilig auswirken oder eine dreimonatige Sperre für das „ALG I“ nach sich ziehen.
Wurde Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten oder wollen Sie einen Aufhebungsvertrag? Wir beraten und unterstützen Sie! Sprechen Sie uns direkt an!