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Verkehrsrecht

Ob Knöllchen, Probleme mit dem Führerschein, Unfallabwicklung oder Verkehrsstraftat: Wir helfen Ihnen – schnell und zuverlässig.

Verkehrsrecht ist nicht gleich Verkehrsrecht: Von Ordnungswidrigkeiten wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) über die Unfallabwicklung/Unfallregulierung bis hin zu Straftaten im Straßenverkehr kennt das Verkehrsrecht viele unterschiedliche Bereiche.

Deswegen ist es wichtig, auch in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten auf eine Kanzlei mit entsprechender Erfahrung und Kompetenz zu bauen.

Darauf können Sie bei uns setzen: Unser Team aus Anwälten und speziell geschulten Mitarbeitern hat bereits über 2.500 Verkehrsunfälle reguliert und mehr als 1.600 Bußgeld- und Strafverfahren bundesweit abgewickelt.

Unfallabwicklung/Unfallregulierung  

Unfälle führen nahezu immer zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Denn schon nach einem vermeintlich kleineren Unfall kann es um viel gehen, weil auch kleinere Beschädigungen erheblichen Reparaturaufwand verursachen können. Um deutlich mehr geht es dann bei größeren Sachschäden oder wenn Personen verletzt wurden. Hier stehen nicht selten hohe Schadensersatz und Schmerzensgeldforderungen im Raum.

In dieser Situation ist es wichtig, professionell anwaltlich vertreten zu sein, damit Versicherer der Gegenseite z. B. Schäden an Ihrem Fahrzeug nicht „kleinrechnen“. Denn nicht selten bieten Versicherer des Unfallgegners eine unkomplizierte Schadenregulierung („Schadensmanagement“) an – allerdings nicht zum Vorteil der Geschädigten.

Nach einem Unfall gilt es deswegen, u. a. folgende Ansprüche im tatsächlichen Umfang geltend zu machen:     

  • Reparaturkosten für Kfz (Auto etc.),
  • ggf. Schmerzensgeld bei unfallbedingten Verletzungen und Heilbehandlungskosten,
  • Nutzungsausfall/Mietwagenkosten,
  • Kosten für Sachverständige,
  • Verdienstausfall sowie
  • Ersatz des Haushaltführungsschadens etc.

Sie sind auf der Suche nach einer Kanzlei, die sich professionell um die Abwicklung Ihres Unfalls kümmert? Melden Sie sich bei uns!

Ordnungswidrigkeiten/Bußgelder

Verkehrsverstöße sind meist Ordnungswidrigkeiten, die ein Verwarnungsgeld oder Bußgeld nach sich ziehen: Wer im Straßenverkehr z. B. zu schnell gefahren ist (Geschwindigkeitsverstoß) oder mit dem Handy am Steuer erwischt wird, handelt zwar rechtswidrig, macht sich aber nicht strafbar.

Bei kleineren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) werden Verwarnungsgelder deswegen verhängt, bei schwereren Verkehrsdelikten (Ampel überfahren, Abstandsverletzung etc.) Bußgelder, je nach Einzelfall und Vorgabe des Bußgeldkatalogs auch „Punkte in Flensburg“. Nicht zuletzt ist aber auch bei Ordnungswidrigkeiten ein Fahrverbot denkbar, wenn vorangegangene Bußgelder nicht zu einer Verbesserung des Verhaltens im Straßenverkehr geführt haben.

Vor allem wenn (weitere) „Punkte“ drohen oder ein hohes Bußgeld bzw. ein Fahrverbot verhängt wurde, sollte man dagegen vorgehen. Eine Beratung im Bußgeldverfahren beinhaltet dann u. a.  

  • Prüfung des Bußgeldbescheides,
  • Beratung über rechtliche Möglichkeiten/Kosten etc.,
  • Einholen einer Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung,
  • Einspruch gegen Bußgeldbescheid,
  • Vertretung im behördlichen Verfahren sowie
  • Vertretung vor dem Amtsgericht/ggf. Rechtsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen.

Sie sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt, der Sie in einem Bußgeldverfahren vertritt? Sprechen Sie uns an!

Verkehrsstrafrecht

Gravierende Verstöße gegen das Verkehrsrecht bzw. die Regeln des Straßenverkehrs können auch deutlich schwerwiegendere Folgen haben: Schweres Fehlverhalten im Straßenverkehr kann strafbar sein und Geldstrafen, Freiheitsstrafen und ggf. einen Führerscheinentzug nach sich ziehen.

Wichtig, hier einen Rechtsanwalt an seiner Seite zu wissen, der mit dem Verkehrsrecht und dem Strafrecht vertraut ist, um bestmöglich vertreten zu sein. Das erhöht die Chancen deutlich, dass ein Verkehrsstrafverfahren entweder eingestellt wird oder die Strafe möglichst gering ausfällt.

Vor allem folgende Straftaten im Straßenverkehr sind denkbar:

  • Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort),
  • Alkohol am Steuer/Drogen am Steuer: Trunkenheit im Straßenverkehr,
  • illegale Autorennen (verbotene Kraftfahrzeugrennen),
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (Alkohol am Steuer, Rasen, gefährliches Überholen, Vorfahrtsverletzungen etc.),
  • Fahren ohne Führerschein/Fahrerlaubnis sowie
  • fahrlässige Körperverletzung/fahrlässige Tötung bei einem Unfall.

Gegen Sie wurde ein Strafverfahren wegen einer Verkehrsstraftat eingeleitet? Sprechen Sie uns direkt an – unsere Strafverteidigerin unterstützt Sie gerne!

Führerscheinangelegenheiten

Vor allem Berufskraftfahrer (Taxifahrer, Lkw-Fahrer, Lieferanten), aber auch Personen, die beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind (Außendienst, Pflegekräfte etc.) und Pendler können Konsequenzen von Verkehrsrechtsverletzungen hart treffen: Zu viele Punkte in Flensburg und damit verbunden ein Führerscheinentzug oder ein Fahrverbot können im Einzelfall erhebliche berufliche Folgen bis hin zu einer Abmahnung oder Kündigung haben.   

Deswegen ist es gerade in solchen Fällen wichtig, auch bei kleineren Verstößen gegen einen Bußgeldbescheid, das Verhängen von Punkten in Flensburg oder ein Fahrverbot vorzugehen, um auch langfristige Folgen für den Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis und damit verbundene Probleme zu verhindern.

Anwaltliche Unterstützung bzw. Rat vom Verkehrsanwalt ist deswegen sinnvoll und wichtig, wenn es um diese Themen geht:

  • drohender Führerscheinentzug (Fahrerlaubnisentzug), u. a. auch in der Probezeit,
  • Führerscheinsperre sowie
  • Wiedererteilung des Führerscheins und MPU („Idiotentest“).

Sie brauchen professionelle Unterstützung in einer Führerschein-Sache?
Sprechen Sie uns gerne an!

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