Geht es um das Thema Bauen, ist es für alle Beteiligten wichtig, in allen baurechtlichen Belangen gut beraten und vertreten zu sein. Das gilt für das private Baurecht, für das öffentliche Baurecht und nicht zuletzt für das Architektenrecht und das Immobilienrecht.
Für all diese Bereiche finden Sie bei uns professionelle Ansprechpartner: Mit drei auf das Bau- und Architektenrecht spezialisierten Rechtsanwälten steht Ihnen bei uns ein ganzes Team aus Experten zur Verfügung, das Sie auch in großen Projekten von der frühen Phase der Projektentwicklung und Grundstückentwicklung an berät, im Projekt verlässlich begleitet und Ihre Interessen in Gerichtsverfahren oder anderen Konfliktbeilegungsverfahren unterstützt. Im Baurecht begleiten wir Sie von der ersten Idee an über die Projektplanung und Entwicklung, Umsetzung und Abwicklung bis hin zu Folgeansprüchen am Ende oder nach dem Ende eines Projekts.
Öffentliches Baurecht
Das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht sind die Grundlagen des Bauens und entscheiden darüber, ob und wie ein Bauprojekt überhaupt möglich ist. Wendet man diese rechtlichen Rahmenbedingungen richtig, geschickt und kreativ an, ist es möglich, aus einer bloßen Idee ein großartiges Projekt zu entwickeln.
Deswegen geht es in der klassischen Anwaltsarbeit im öffentlichen Baurecht darum auszuloten, ob Projekte mit einer bestehenden Rechtslage vereinbar sind – und damit realisierbar, sprich: genehmigungsfähig.
Gerade für Projektentwickler ist es deswegen unter Umständen wichtig, rechtliche Grundlagen im Rahmen der Möglichkeiten schon in der Projektentwicklung und Grundstücksentwicklung (Bauplanung, Raumordnung) mitzugestalten. Hier gilt es für Anwälte, Projekte schon frühzeitig gedanklich und kommunikativ abzubilden, zu verstehen und rechtlich so zu optimieren, dass der Projekterfolg eintritt.
Das ist unsere Profession. Wir sind in beiden Welten zu Hause: Wir beraten und unterstützen Sie, wenn es darum geht, Projekte im Rahmen des geltenden Baurechts zu realisieren, verstehen und kennen aber auch das Geschäft der Immobilien- und Projektentwickler und helfen, Rechtsgrundlagen zu gestalten.
Unser Angebot im öffentlichen Baurecht umfasst deswegen alle anwaltlichen Leistungen in diesen Bereichen.
- Projektentwicklung
Wir sind in der Projektentwicklung erfahren und definieren die Baugenehmigung als Ziel. - Bauleitplanung
Wir beraten Projektentwickler und Immobilienentwickler gemeinsam mit deren Planern, um das Bauleitplanverfahren (Bebauungspläne, Flächennutzungspläne) zeitlich und inhaltlich fokussiert auf das Projekt zu optimieren. - Baugenehmigung
Wir beraten und vertreten Bauherren, Investoren, Stadtplaner und Architekten und kommunizieren professionell mit dem Bauamt, den Behörden für Denkmalschutz, Fachämtern wie dem Umweltamt, der Wasserbehörde etc. - Nachbarschutz
Unternehmen und Privatpersonen beauftragen uns, ihre Interessen in Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen oder in Baugenehmigungsverfahren durchzusetzen.
Privates Baurecht
Das private Baurecht befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Durchführung von Bauprojekten – mit Rechten und Pflichten aus Bauverträgen genauso wie mit (spezifischen) gesetzlichen Regelungen (BGB) und speziellen Klauseln (z. B. VOB/B).
Wesentlich ist jedoch zunächst die vertragliche Ausgestaltung eines Bauprojekts: Verträge als Grundlage eines jeden Projekts sollten möglichst individuell an das jeweilige Projekt angepasst sein, um Konfliktpotenzial zu minimieren und so für einen möglichst reibungslosen Ablauf zu sorgen. Dabei geht es beim Prüfen und Gestalten von Verträgen vor allem darum, den Projektablauf und wechselseitige Rechte und Pflichten (Termine, Zuständigkeiten etc.) inkl. Zahlungsmodalitäten, Sicherheiten (Bürgschaften) der Baubeteiligten möglichst exakt zu definieren. Genauso sollten Vertragsstrafen, z. B. bei Bauverzögerungen, in einen Bauvertrag aufgenommen werden, um Rechte und Pflichten aus dem Vertrag selbst heraus abzusichern.
Auch während der Bauabwicklung ist es wichtig, sich der eigenen Rechte und Pflichten bewusst zu sein und notfalls mit fach- und sachkundiger anwaltlicher Unterstützung durchzusetzen. Denn die Lösung von Konflikten in der Bauphase direkt bei ihrem Entstehen trägt dazu bei, das Ausufern eines Konflikts und weitere Probleme in der Bauabwicklung bis hin zur Bauabnahme zu reduzieren. Nicht zuletzt ist wichtig, bei der Bauabnahme und darüber hinaus auf professionellen anwaltlichen Rat zu setzen, um u. a. in der Gewährleistungsphase nötigenfalls Mängelrechte effektiv wahrnehmen zu können.
Damit Sie als Baubeteiligter – ob Bauherr, Bauunternehmer, Handwerker etc. – in allen Phasen eines Bauprojektes gut beraten und vertreten sind, unterstützen wir Sie im privaten Baurecht deutschlandweit u. a. mit diesen Leistungen:
- Vertragsgestaltung bzw. Vertragsprüfung (z. B. Bauvertrag, Bauträgervertrag, Generalunternehmervertrag, Generalübernehmervertrag, Projektsteuerungsvertrag),
- Prüfen und Durchsetzen von Ansprüchen auf Kostenvorschuss,
- Durchsetzung von Werklohn,
- Unterstützung bei der Vertragsdurchführung in der Bauabwicklung/im Bauverlauf,
- Unterstützung im Zusammenhang mit Mängelrügen/Konflikten bei der Bauabnahme,
- Durchführen eines selbständigen Beweisverfahrens,
- Prüfen und Durchsetzen von Ansprüchen auf Schadenersatz wegen Baumängeln (Vertragsverletzung),
- Prüfen und Durchsetzen von Haftungsansprüche etc. sowie
- Abwehr von Haftungsansprüchen, z. B. aus vermeintlichen Mängelrechten.
Kommt es in einem Projekt zu Konflikten, haben einvernehmliche Lösungen im Sinne aller Beteiligten für uns grundsätzlich Priorität (z. B. Mediation). Lassen sich Konflikte nicht einvernehmlich lösen, scheuen wir natürlich nicht den Gang zu Gericht, um einen Baurechtsstreit zu führen.
Sie sind auf der Suche nach einer Kanzlei, die Sie bei Ihrem Bauprojekt rundum begleiten und vertreten kann? Sprechen Sie uns gerne an!
Architektenrecht
Geht es um das Thema Bauen, spielt auch das Recht der Planer eine wichtige Rolle. Dabei ist der Architektenvertrag Grundlage der Rechtsbeziehung zwischen Auftraggebern – also Bauherren, Investoren oder Projektentwicklern – und Architekt(en). Insofern gilt auch hier: Je besser der Vertrag auf ein Projekt angepasst ist, desto geringer ist das Risiko für Konflikte und ggf. Rechtsstreitigkeiten.
Denn die Leistungsdefinition gemäß Architektenvertrag ist nicht nur der Katalog der Rechte und Pflichten, sondern zugleich die Grundlage für Honorarforderungen des Architekten, da die im Vertrag definierten Leistungen nach den Regeln der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu vergüten sind.
Insofern ist ein exakter Pflichtenkatalog des Architekten für den gesamten Bauprozess in Einklang mit der HOAI maßgeblich für einen guten, für alle Beteiligten sicheren Architektenvertrag bezogen auf die Vergütung, aber auch in Bezug auf Haftungsfragen, z. B. hinsichtlich Planungs- oder Überwachungsfehlern. Das alles gilt dabei von der Planung und Baugenehmigung über die Ausschreibung und Vergabe bis hin zur Fertigstellung und möglichen Streitigkeiten im Bauverlauf und nach Fertigstellung.
Aus diesem Grund unterstützen wir Auftraggeber und Architekten im Architektenrecht u. a. mit diesen Leistungen:
- Gestalten und Prüfen von Architektenverträgen,
- Gestalten und Prüfen von Honorarvereinbarungen,
- Durchsetzen von Honoraransprüchen außergerichtlich/vor Gericht,
- Prüfen von Planungsmängeln/Planungsfehlern,
- Klären und Durchsetzen von Mangel- und Schadenersatzansprüchen – außergerichtlich/vor Gericht sowie
- Beratung im Berufsrecht der Architekten.
Sie sind Auftraggeber und suchen professionelle Unterstützung im Architektenrecht? Oder sind Sie Architekt und auf der Suche nach dem passenden Rechtsanwalt? Sprechen Sie uns direkt an!
Immobilienrecht/Grundstücksrecht in Bauprojekten
Immobilien sind Kern des Themas Bauen. Insofern ist das Immobilienrecht nahezu untrennbar mit dem Baurecht verbunden, vor allem in der Projektarbeit: vom Ankauf unbebauter Grundstücke bei Immobilienprojekten „from scratch“ über den Verkauf fertiggestellter Immobilien bis hin zum Ankauf von Bestandsimmobilien für Immobilienentwicklungs-Projekte.
Wir unterstützen Sie im Rahmen eines Bauprojektes deswegen gerne, wenn es um immobilienrechtliche Themen geht, wie folgt:
- Beratung zum Immobilienrecht und Grundstücksrecht im Kontext Immobilienentwicklung,
- Unterstützung vom Immobilienankauf bis zum Abschluss eines Projektes,
- Rückabwicklung von Immobilienkäufen und Durchsetzen von Schadenersatz, z. B. bei Arglist des Verkäufers, sowie
- Grundpfandrechte etc. im Zusammenhang mit Projekten (Hypothek, Grundschuld, Nießbrauch etc.).
Sie benötigen unseren Rat oder unsere Unterstützung im Immobilienrecht in einem Bauprojekt? Sprechen Sie uns darauf an!
Unsere Mandanten
Unsere Mandanten im Baurecht sind genau so vielfältig wie unsere Themen im Baurecht selbst. Wir beraten und vertreten im öffentlichen Baurecht, im privaten Baurecht sowie im Architektenrecht und Immobilienrecht u. a.
- Bauträger und Projektentwickler,
- Bauunternehmen,
- Handwerksbetriebe,
- Generalübernehmer,
- Generalunternehmer
- Architekten und Ingenieure,
- Investoren,
- private Bauherren,
- Kommunen sowie
- Energieversorger.