Steht der Vorwurf einer Straftat im Raum, gilt es, schnell professionellen Rat und Unterstützung durch einen Strafverteidiger zu suchen: Denn mit zeitnaher Unterstützung durch einen Profi in Sachen Strafrecht und Strafverteidigung ist es möglich, dass ein Ermittlungsverfahren eingestellt wird. Gelingt das nicht, ist es zumindest möglich, die Weichen von Anfang an richtig zu stellen, damit das Strafverfahren den bestmöglichen Ausgang nimmt: einen Freispruch oder eine möglichst geringe Strafe.
Wir unterstützen Sie in Strafverfahren vom ersten Verdacht bis zum Abschluss des Verfahrens – professionell, mit langjähriger Erfahrung und ohne Vorurteile. Nach einer ersten Akteneinsicht entwickeln wir zügig eine passende Verteidigungsstrategie, um Ihnen möglichst schnell helfen zu können.
Strafverteidigung
Die Verteidigung in Strafsachen ist Kern der Arbeit eines Strafverteidigers: Vollkommen unabhängig davon, wie schwer der Tatvorwurf ist und ob er zu Recht oder zu Unrecht gemacht wird, geht es darum, Personen und ihre Rechte im Strafverfahren zu schützen und für ein faires Verfahren zu sorgen.
Als Strafverteidigerin ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Nadja Langer bei uns Ihre Ansprechpartnerin im Strafrecht. Sie unterstützt Sie in folgenden Bereichen:
- allgemeines Strafrecht (Diebstahl, Raub, Körperverletzung, Betrug etc.),
- Betäubungsmittelstrafrecht (Besitz/Handel/Einfuhr von Betäubungsmitteln),
- Wirtschaftsstrafrecht (Betrug, Untreue, Bestechung/Bestechlichkeit etc.),
- Arbeitsstrafrecht (Vorenthalten/Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Schwarzarbeit),
- Sexualstrafrecht (sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Kindesmissbrauch, Kinderpornografie etc.) und
- Verkehrsstrafrecht (Alkohol am Steuer, fahrlässige Körperverletzung, Straßenverkehrsgefährdung etc.).
Wir nehmen
- Akteneinsicht,
- klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten im Strafverfahren auf (Aussageverweigerungsrecht, ggf. Zeugnisverweigerungsrecht für Angehörige),
- ziehen bei Bedarf Gutachter hinzu,
- erarbeiten eine passende Verteidigungsstrategie und
begleiten und vertreten Sie in polizeilichen Vernehmungen und Gerichtsverhandlungen.
Sie sind auf der Suche nach einem Strafverteidiger, der das Bestmögliche für Sie erreichen will?
Kontaktieren Sie uns!
Vertretung von Jugendlichen (Jugendstrafrecht)
Wird Jugendlichen (14-17 Jahre) bzw. Heranwachsenden (18-20 Jahre) eine Straftat vorgeworfen, gelten besondere Regeln im Ermittlungsverfahren, bei der Strafzumessung und im Strafvollzug: Das Jugendstrafrecht will nicht in erster Linie bestrafen, sondern verfolgt vor allem „erzieherische“ Ziele. Insgesamt kann es individueller auf die konkrete Person und Straftat eingehen. So gibt es im Jugendstrafrecht u. a.
- Erziehungsmaßregeln: Weisungen (z. B. Sozialstunden, Anti-Gewalt-Trainings, Therapie) oder die Unterbringung in einem Erziehungsheim und
- Zuchtmittel: Verwarnung, Auflagen (z. B. Schadenswiedergutmachung) oder Jugendarrest (max. 4 Wochen),
die als Straffolge gegen Jugendliche und Heranwachsende verhängt werden können. Jugendstrafen mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren werden nur bei schweren Straftaten verhängt oder wenn andere Maßnahmen keinen Effekt (mehr) versprechen. Mehr als 5 Jahre Freiheitsstrafe (maximal 10 Jahre) werden nur bei schwersten Straftaten verhängt
Diese Besonderheiten des Jugendstrafrechts sollten Strafverteidiger kennen, um junge Erwachsene bestmöglich verteidigen zu können.
Sie suchen einen Strafverteidiger mit Erfahrung im Jugendstrafrecht? Sprechen Sie uns gerne direkt an!
Unterstützung in Untersuchungshaft und Strafhaft
Auch wenn es um das Thema „Haft“ geht, sind Rat und Unterstützung durch einen Strafverteidiger bzw. Fachanwalt für Strafrecht oft sinnvoll und wichtig.
Wurde Untersuchungshaft angeordnet, ist es möglich, dagegen vorzugehen und die Untersuchungshaft zu beenden. Denn nur wenn
- dringender Tatverdacht besteht,
- ein Haftgrund vorliegt (z. B. Fluchtgefahr) und
- die U-Haft insgesamt verhältnismäßig ist,
ist die Untersuchungshaft rechtmäßig. Bestehen Zweifel, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist es möglich, gegen die Anordnung der Untersuchungshaft vorzugehen:
- Haftprüfung veranlassen, um Haftgrund oder dringenden Tatverdacht zu entkräften, auch kurzfristig,
- Haftbeschwerde einreichen, damit ein höherinstanzliches Gericht den Haftbefehl auf Rechtsfehler prüft,
- Verständigung mit der Staatsanwaltschaft, um ggf. zu bewirken, dass die Staatsanwaltschaft den Haftbefehl aufhebt oder unter Bedingungen außer Vollzug setzt.
Auch im Strafvollzug bzw. in der Strafhaft ist es möglich, gegen gerichtliche Anordnungen vorzugehen. So ist es möglich
- Strafaufschub/Vollstreckungsaufschub,
- Entlassung aus dem Maßregelvollzug,
- Unterbringung in einer Entziehungsanstalt,
- „Therapie statt Strafe“,
- Aussetzen der Strafvollstreckung „zur Bewährung“ (Bewährungsverfahren),
- Hafterleichterungen,
- Haftunterbrechung,
- Verlegung in den offenen Vollzug oder
- vorzeitige Haftentlassung (1/2- oder 2/3-Strafe)
zu beantragen und damit für deutliche Verbesserungen der persönlichen Situation zu sorgen.
Sie oder ein Angehöriger in Haft brauchen dringend Unterstützung in Haftsachen? Sprechen Sie uns direkt an!
Nebenklagevertretung/Opfervertretung
Rechtsanwälte bzw. Fachanwälte für Strafrecht sind nicht nur Vertreter der Täter: Als Nebenklagevertreter unterstützen sie auch Personen, die Opfer einer schweren Straftat geworden sind, oder Personen, deren Angehörige aufgrund einer Straftat verstorben sind.
Mit der Nebenklage erhalten Tatopfer (u. a. schwerwiegende Körperverletzungen, Sexualdelikte oder Angehörige von Opfern eines Tötungsdelikts) oder Angehörige von Getöteten eine eigene Stimme im Strafverfahren und können aktiv auf das Strafverfahren einwirken. So können Nebenkläger u. a.
- über ihren Rechtsanwalt Akteneinsicht in die Ermittlungsakten nehmen,
- in der gesamten Hauptverhandlung anwesend sein,
- eigene Fragen an Zeugen und Angeklagte stellen,
- Beweisanträge stellen und eigene Beweise einbringen,
- am Ende der Verhandlung ein Plädoyer halten und
- unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsmittel einlegen.
Sie wurden Opfer einer schweren Straftat und wollen sich aktiv am Strafverfahren gegen den/die Täter beteiligen?
Sie haben durch eine Straftat einen Angehörigen verloren? Wir unterstützen Sie als Opferanwalt im Strafverfahren.