Ein Freispruch oder die Einstellung eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens bedeutet nicht zwangsläufig das Ende möglicher Konsequenzen für Verkehrsteilnehmer. Denn die Fahrerlaubnisbehörde kann auch in solchen Fällen Maßnahmen gegen den Betroffenen ergreifen.
Was viele nicht wissen: Das Strafrecht und das Verwaltungsrecht, zu dem auch das Fahrerlaubnisrecht gehört, arbeiten mit unterschiedlichen Maßstäben. Während im Strafrecht ein Freispruch erfolgt, wenn Zweifel an der Schuld bestehen, oder das Verfahren mangels Beweisen eingestellt wird, kann die Fahrerlaubnisbehörde bereits tätig werden, wenn Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Das bedeutet, dass die Fahrerlaubnisbehörde auch dann Maßnahmen anordnen kann, wenn der Vorwurf eines Vergehens vor Gericht nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte oder das Verfahren eingestellt wurde.
Ein typisches Beispiel hierfür ist die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), auch bekannt als „Idiotentest“, oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis. Diese Schritte können auf einer Gefahrenprognose basieren, die die Behörde nach eigenen Kriterien durchführt. In solchen Fällen steht der Schutz der Allgemeinheit im Vordergrund, da die Behörde dafür Sorge zu tragen hat, dass nur Personen am Straßenverkehr teilnehmen, die hierfür geeignet sind.
Um sich bestmöglich zu schützen, sollten Betroffene nicht erst auf eine Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde warten, sondern bereits frühzeitig rechtlichen Beistand suchen.
Idealerweise sollte ein Anwalt bereits kurz nach einer polizeilichen Maßnahme konsultiert werden, etwa nach einer Verkehrskontrolle, einer Blutentnahme oder einer Beschlagnahme des Führerscheins. So kann frühzeitig Einfluss auf das Verfahren genommen werden, um spätere Nachteile zu vermeiden. Grundsätzlich gilt zudem: Vorsicht bei Äußerungen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden. Schon eine unbedachte Äußerung kann einen Anlass für die Fahrerlaubnisbehörde begründen, weitere Maßnahmen anzuordnen. Daher sollten zunächst generell keine Angaben zur Sache gemacht werden.
Verkehrsrechtliche Verfahren sind oft komplex und vielschichtig. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend sein, um den Erhalt der Fahrerlaubnis zu gewährleisten.
Autor: Rechtsanwalt Christian Thiel – Fachanwalt für Verkehrsrecht