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Reden ist Silber, Schweigen ist Gold – Warum Sie im Ermittlungsverfahren niemals aussagen sollten

Niemand möchte jemals Teil eines polizeilichen oder staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens werden. Doch wie so oft im Leben gilt: Unverhofft kommt oft. Ob durch Zufall, eine Anzeige oder ein Missverständnis – schneller als gedacht kann man zum Beschuldigten in einem Strafverfahren werden. Aus anwaltlicher Sicht zeigt sich die Situation häufig sehr ähnlich: Die Polizei steht vor der ... Weiterlesen

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Niemand möchte jemals Teil eines polizeilichen oder staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens werden. Doch wie so oft im Leben gilt: Unverhofft kommt oft. Ob durch Zufall, eine Anzeige oder ein Missverständnis – schneller als gedacht kann man zum Beschuldigten in einem Strafverfahren werden.

Aus anwaltlicher Sicht zeigt sich die Situation häufig sehr ähnlich: Die Polizei steht vor der Tür oder lädt zur Vernehmung vor. Die Beamten geben sich freundlich, wirken zugewandt – manchmal wird sogar eine Zigarette angeboten oder ein Getränk gereicht. Selbstverständlich erfolgt eine Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht. Doch das Gespräch findet in einer Atmosphäre statt, die eher an ein nettes Gespräch als an eine formelle Vernehmung erinnert.

Da liegt der Gedanke nahe: „Ich habe doch nichts zu verbergen – warum also schweigen?“ Oder: „Wenn ich gleich alles erkläre, lässt sich das Missverständnis doch schnell aufklären.“ Doch dieser Impuls ist gefährlich – und in vielen Fällen der Grund, warum ein Ermittlungsverfahren überhaupt erst ins Rollen kommt.

Polizisten sind keine neutralen Gesprächspartner

So freundlich die Beamtinnen und Beamten auch erscheinen mögen: Sie sind nicht Ihre Freunde. Sie haben in einem Ermittlungsverfahren eine klare Aufgabe – nämlich die Aufklärung eines möglichen Straftatbestands. In Vernehmungen verfügen sie meist über einen erheblichen Wissensvorsprung. Was Sie sagen, wird protokolliert, interpretiert und möglicherweise gegen Sie verwendet – selbst dann, wenn es aus dem Zusammenhang gerissen, missverständlich oder schlicht falsch erinnert wurde.

Was einmal gesagt wurde, lässt sich im Nachhinein nur schwer korrigieren – und ein falscher Satz kann den Verlauf des gesamten Verfahrens beeinflussen.

Warum vielen das Schweigen schwerfällt

In der anwaltlichen Praxis begegnen uns immer wieder zwei typische Argumente, warum Mandantinnen und Mandanten sich gegen das Schweigen entscheiden:

1. „Wenn ich schweige, verzögert sich doch alles nur.“

Ein weit verbreiteter Irrtum. Viele glauben, durch eine Aussage das Verfahren beschleunigen zu können – vor allem, wenn sie sich für unschuldig halten. Doch die Realität ist: Auf die Dauer eines Ermittlungsverfahrens haben Sie keinen Einfluss. Selbst bei Bagatellvorwürfen kann sich ein Verfahren über Monate oder sogar Jahre hinziehen. Je mehr Sie sagen, desto mehr Anknüpfungspunkte liefern Sie den Ermittlungsbehörden – und desto mehr wird ermittelt. In der Praxis bedeutet das meist: Je mehr geredet wird, desto länger dauert das Verfahren.

2. „Nur Schuldige schweigen – Schweigen wirkt verdächtig.“

Diese Annahme mag im privaten Umfeld gelten – vor Gericht oder im Ermittlungsverfahren jedoch nicht. Das Strafverfahren folgt eigenen Regeln. Es geht nicht um Sympathie oder Moral, sondern um Beweise und rechtliche Bewertung. Sie haben gemäß §§ 136, 163a StPO (Strafprozessordnung) und § 55 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) ein gesetzlich verbrieftes Aussageverweigerungsrecht. Das Schweigen darf – und wird – nicht als Schuldeingeständnis gewertet.

Merken Sie sich: Nicht Sie müssen Ihre Unschuld beweisen. Die Ermittlungsbehörden müssen Ihnen Ihre Schuld nachweisen.

Vernehmungen sind kein Spiel – sondern Strategie

Polizeibeamte, insbesondere Vernehmungsspezialisten, sind Profis. Sie setzen bewusst auf Freundlichkeit, schaffen Vertrauen, stellen suggestive Fragen oder provozieren gezielt. Ein unbedachtes Wort – sei es im Ärger, in der Unsicherheit oder im Bemühen um Aufklärung – kann erhebliche Konsequenzen haben.

Umso wichtiger ist: Besinnen Sie sich. Schweigen Sie. Und lassen Sie sich anwaltlich beraten, bevor Sie auch nur einen Satz sagen.

Sie haben das Recht, vor jeder Vernehmung einen Anwalt zu konsultieren. Nutzen Sie dieses Recht. Ein erfahrener Strafverteidiger wird mit Ihnen die Aktenlage analysieren, eine Strategie entwickeln und Sie sicher durch das Ermittlungsverfahren begleiten.

Fazit: Schweigen ist nicht nur erlaubt – es ist klug!

Wenn Sie als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren auftauchen: Schweigen Sie. Ohne Ausnahme. Ohne Rechtfertigung. Ohne Diskussion.

Nicht Ihre Aussage, sondern Ihr Schweigen schützt Sie.

Sie werden es sich selbst danken.

Schweigen schützt – sprechen Sie nur mit Ihrem Anwalt.
Wenn Sie von einem Ermittlungsverfahren betroffen sind, ist der wichtigste Schritt: Sagen Sie nichts – und holen Sie sich anwaltlichen Beistand.

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Unsere spezialisierten Strafverteidiger Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Nadja Langer und Rechtsanwalt Johannes Bieback klären mit Ihnen die Lage und entwickelt die passende Verteidigungsstrategie.

Autor: Rechtsanwalt Johannes Bieback – alpha Rechtsanwälte

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