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Steuernachzahlung und Strafverfahren: Wenn der Hausbau zur Steuerfalle wird

Nachforderung der Grunderwerbsteuer bei Hausbau mit Town & Country – Finanzamt leitet Steuerstrafverfahren gegen Bauherren ein Immer mehr Bauherren und Grundstückskäufer wenden sich derzeit an uns alpha Rechtsanwälte, nachdem sie Post vom Finanzamt Gotha erhalten haben. Der Vorwurf: Steuerverkürzung im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Baugrundstücks und dem Hausbau. Betroffen sind Käufer, die mit Unternehmen ... Weiterlesen

Nachforderung der Grunderwerbsteuer bei Hausbau mit Town & Country – Finanzamt leitet Steuerstrafverfahren gegen Bauherren ein

Immer mehr Bauherren und Grundstückskäufer wenden sich derzeit an uns alpha Rechtsanwälte, nachdem sie Post vom Finanzamt Gotha erhalten haben. Der Vorwurf: Steuerverkürzung im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Baugrundstücks und dem Hausbau. Betroffen sind Käufer, die mit Unternehmen der Town & Country-Gruppe gebaut haben.

Was genau steckt dahinter? Und wie sollten Betroffene jetzt reagieren?

I. Was ist passiert?

Im Zentrum der aktuellen Verfahren stehen Bauherren, die bei der Lean.der Grundstücksentwicklung- und Beteiligungsgesellschaft mbH (Leander) ein Grundstück erworben und mit Town & Country als Lizenzgeber Einfamilienhäuser gebaut haben.

Viele Käufer haben über Leander zunächst ein Grundstück erworben – oft unmittelbar vor oder nach dem Abschluss eines Bauvertrags. Die Häuser wurden anschließend durch verschiedene, zur Town & Country-Gruppe gehörende Unternehmen errichtet, etwa:

  • KULSA Eigenheim GmbH
  • Winkler Eigenheimbau GmbH

In mehreren Fällen wurde bei der Ermittlung des Finanzierungsbedarfs die Grunderwerbsteuer für die Baukosten entweder auf null gesetzt oder gar nicht berücksichtigt.

II. Reaktion des Finanzamts: Nachforderung Grunderwerbssteuer + Steuerstrafverfahren

Das Finanzamt Gotha vertritt nun die Auffassung, dass in vielen Fällen ein einheitlicher Erwerbsvorgang vorliegt – also ein enger rechtlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Grundstückskauf und Bauvertrag besteht.

Konsequenz:

  • Die Grunderwerbsteuer soll auch auf die Baukosten erhoben werden.
  • Gleichzeitig wurde in vielen Fällen ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
  • Die Betroffenen erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor über weitere Maßnahmen entschieden wird.

Ihnen wird vorgeworfen, die Anzeige des Bauvertrags nach § 19 GrEStG unterlassen zu haben – eine Pflichtverletzung, die als Steuerstraftat nach §§ 369 ff., insbesondere § 370 AO, verfolgt wird.

III. Unsere rechtliche Einschätzung

Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) – insbesondere der Urteile vom 01.10.2014 (II R 32/13) und vom 07.02.2022 (II B II 1/21) – kann ein solcher Zusammenhang tatsächlich zur Einbeziehung der Baukosten in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer führen.

Der BFH stellt klar:

„Ein objektiv sachlicher Zusammenhang zwischen Grundstückskauf und Bauvertrag ist anzunehmen, wenn dem Käufer ein Haus auf einem bestimmten Grundstück zu einem nahezu feststehenden Preis angeboten wurde – auch dann, wenn verschiedene Vertragspartner beteiligt sind, diese aber wirtschaftlich oder gesellschaftlich verbunden sind.“

Wir sehen daher in vielen Fällen eine Einheitlichkeit des Erwerbsvorgangs und halten die Grunderwerbsteuer-Nachforderung für grundsätzlich gerechtfertigt – sofern die individuellen Umstände dies bestätigen.

IV. Strafrechtliche Verteidigung – Was jetzt wichtig ist

Unabhängig von der steuerlichen Bewertung ist der strafrechtliche Vorwurf der Steuerverkürzung ernst zu nehmen. Die Anzeige des Bauvertrags ist nach der Auffassung der Steuerbehörde nach §  19 GrEStG verpflichtend. Das Unterlassen dieser Anzeige wird als Steuerstraftat gemäß §§ 369, 370 AO gewertet.

Unsere Kanzlei rät dringend dazu, sich anwaltlich vertreten zu lassen, um eine differenzierte und wirksame Verteidigung aufzubauen.

Denn: Die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens erfolgt oft standardisiert, ohne die konkrete Einzelsituation sorgfältig zu prüfen.

Ziel der Verteidigung:

  • Einstellung des Ermittlungsverfahrens
  • Vermeidung strafrechtlicher Folgen
  • Schutz der persönlichen und finanziellen Interessen der Betroffenen

Die Vergütung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – es entstehen also gesetzlich geregelte Kosten.

V. Schadensersatz gegen Grundstücksverkäufer möglich?

Unsere Kanzlei prüft derzeit auch zivilrechtliche Ansprüche gegen Grundstücksverkäufer und Vermittler – inbesondere dann, wenn diese trotz Kenntnis der BFH-Rechtsprechung keine Aufklärung über mögliche Steuerfolgen gegeben haben.

Möglicher Schaden: Die sich aus der unerwarteten Nachzahlung der Grunderwerbsteuer auf Baukosten ergebenden Mehrbelastungen.

Ob ein Anspruch besteht, hängt stark vom Einzelfall ab – etwa von der Frage, wie transparent der Verkäufer agierte und ob Beratungsfehler nachweisbar sind.

Fazit: Jetzt handeln, nicht abwarten

Wer ein Schreiben vom Finanzamt Gotha erhalten hat, sollte nicht zögern, sondern sich frühzeitig rechtlich beraten lassen. Die Kombination aus steuerlicher Nachforderung und strafrechtlichem Vorwurf erfordert eine klare, fundierte Verteidigungsstrategie.

Sie sind betroffen?

Wir beraten Sie umfassend.
Kontaktieren Sie uns für ein vertrauliches Erstgespräch.

alpha Rechtsanwälte Fachanwälte PartG mbB – 03621429030 – info@alpha-recht.de
Fachanwälte für Strafrecht und Bau- und Architektenrecht

Stand: Juli 2025
Dieser Beitrag ersetzt keine anwaltliche Einzelfallberatung.

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